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Startseite/Aktuelles/Satzung der Ortsgemeinde Breunigweiler zur Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechts gem. § 25 I Nr. 2 BauGB vom 14.06.2015
Satzung der Ortsgemeinde Breunigweiler zur Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechts gem. § 25 I Nr. 2 BauGB vom 14.06.2015
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